Lage „Grün“ — BAFU-Stufe 1–2 (geringe bis mässige Gefahr)

  1. Standortwahl prüfen und dokumentieren: Lagerplatz und Zeltbereiche liegen klar ausserhalb von Überschwemmungszonen. Mindestens 2 m Höhenunterschied über dem normalen Wasserspiegel des nächsten Gewässers. Gefahrenkarte vor Lagerbeginn wurde konsultiert.
  2. Wasser- und Wetterlage täglich überwachen: Täglich morgens Pegelstände prüfen (hydrodaten.admin.ch) und Niederschlagsvorhersage konsultieren. Bei starken Regenfällen oder Schneeschmelze im Einzugsgebiet: Verschärfte Aufmerksamkeit.
  3. Material sicher und erhöht lagern: Zelte, Küche, Vorräte und Elektrik werden so platziert, dass sie bei einem plötzlichen Anstieg schnell geräumt werden können. Wertvolle und sensitive Ausrüstung erhöht lagern (z.B. auf Paletten, mind. 30 cm über Boden).
  4. Fluchtwege sichern: Mindestens zwei unabhängige Wege vom Lagergelände auf höher gelegenes Terrain sind bekannt und begehbar. Keine Absperrungen, kein tiefes Wasser auf den Routen.
  5. Teilnehmende instruieren und Regeln setzen: Alle wissen, wo der Sammelplatz ist und wie sie sich bei einem Alarm verhalten. Bade- und Wasseraktivitäten werden nur unter Aufsicht und nur bei gesicherten Uferbereichen durchgeführt.

Lage „Orange“ — BAFU-Stufe 3–4 (erhebliche bis grosse Gefahr)

  1. Uferbereiche sofort sperren: Zutritt zum Fluss-/Bachufer wird untersagt. Markierungen (Absperrbänder, Warntafeln) gesetzt. Alle Wasseraktivitäten (Baden, Schwimmen, Kanu, Schlauchboot) werden sofort eingestellt – Strömung und Treibgut sind lebensgefährlich.
  2. Material erhöhen und sichern: Alle Zelte, Kücheneinrichtungen, Vorräte und Elektrogeräte werden auf das höchstgelegene verfügbare Terrain verlegt. Sandsäcke oder Erdwälle an kritischen Punkten positionieren. Elektrogeräte vom Stromnetz trennen.
  3. Evakuierungsplan aktivieren: Sammelplätze und Evakuierungsrouten werden nochmals allen bekannt gegeben. Fahrzeuge bleiben fahrbereit und in Richtung Evakuierungsroute positioniert. Entscheidungsvorbereitung für vollständigen Abbruch treffen.
  4. Nachtsichere Unterbringung gewährleisten: Falls Tropennächte oder extreme Wetterlagen bevorstehen, sichere Schlafplätze in höheren Lagen oder Gebäuden reservieren. Bei Stufe 4: nächtliche Wacheinstellungen zur Beobachtung des Wasserstands.
  5. Kommunikationssicherung herstellen: Regelmässiger Kontakt zur lokalen Hochwasserfachstelle / Feuerwehr. Notrufnummern und Alarmkette allen Teilnehmenden bekannt. Alarmmittel (Sirene, Megaphon, Pfeifen) bereitstellen.

Lage „Rot“ — BAFU-Stufe 5 (sehr grosse Gefahr)

  1. Sofortige vollständige Evakuierung: Das Lager wird ohne Verzögerung geräumt. Alle Teilnehmenden werden auf das festgelegte Sammelgebiet auf höherem Terrain gebracht. Kein Rückwärtsblicken oder Nachladen von Gepäck – Leben geht vor Besitz.
  2. Personenkontrolle und Dokumentation: Sanitätsverantwortliche führt Vollzähligkeitskontrolle durch (Listen abhaken). Jede Person wird dokumentiert. Bei Vermisstem sofort Polizei (117) alarmieren, nicht selbst suchen gehen.
  3. Keine Rückkehr bis Freigabe: Auch bei scheinbar verbesserter Lage darf niemand zurückkehren. Erst nach offizieller Freigabe durch die Behörden (Feuerwehr/Gemeinde) darf das Gelände betreten werden.
  4. Notfallversorgung organisieren: Trinkwasser, Erste-Hilfe, warme Kleidung und Nahrung für alle Teilnehmenden bereitstellen. Bei Verletzungen oder medizinischen Problemen: 144 (Sanität) oder 145 (Toxinfo) alarmieren.
  5. Plan B durchführen: Lager wird vollständig abgebaut und an alternativen, sicheren Ort verlegt oder aufgelöst. Transportkapazitäten (Busse, Geländefahrzeuge) stehen bereit. Gemeinde/Gemeindeverwaltung kontaktiert für alternative Unterkunft.

Gefahrenstufen Hochwasser

Hochwasser ist ein Zustand, bei welchem Gebiete, die normalerweise im Trockenen liegen, von Wasser überflutet werden.

Zu Hochwasser (hoher Wasserstand von Gewässern) und Überschwemmungen (Gewässer treten über die Ufer) kommt es unter anderem, wenn Seen sowie Bäche und Flüsse viel Wasser führen, wenn nach starkem Niederschlag (Regen, Schnee) und / oder starker Schneeschmelze viel Wasser abfliesst oder wenn mehr Grundwasser als üblich an die Erdoberfläche stösst (z. B. Quellen).

Seehochwasser dauern meist lange an, haben in der Regel jedoch weniger direkte Zerstörungskraft als Bachaustritte. Diese weisen meist sehr hohe Fliessgeschwindigkeiten auf und können so in kürzester Zeit enormen Schaden anrichten.

Das bedeutet Gefahrenstufe 1 (keine oder geringe Gefahr)

Der Aufenthalt im Bereich von Gewässern ist unproblematisch. Wachsamkeit ist jedoch stets erforderlich.

Verhaltensempfehlungen

  • Der Aufenthalt im Bereich von Gewässern ist unproblematisch. Wachsamkeit ist jedoch stets erforderlich.

Zusätzliche Informationen

  • Flüsse und Bäche: Der Abfluss bleibt unter einem Ereignis, das im Schnitt alle zwei Jahre einmal auftritt.
  • Seen: Der Seepegel liegt im üblichen Bereich.

Das bedeutet Gefahrenstufe 2 (mässige Gefahr)

Lokale Überflutungen sind unwahrscheinlich, aber nicht ganz auszuschliessen.

Verhaltensempfehlungen

  • Der Aufenthalt im Bereich von Flüssen und Bächen kann gefährlich sein. Halten Sie vorsichtshalber genügend Abstand.
  • Verfolgen Sie die Situation und treffen Sie erste Schutzmassnahmen.
  • Weitere Informationen unter «Verhalten während eines Hochwassers».

Zusätzliche Informationen

  • Flüsse und Bäche: Der Abfluss liegt im Bereich eines Ereignisses, das im Schnitt alle 2 bis 10 Jahre einmal auftritt.
  • Seen: Der Seepegel ist erhöht, aber liegt noch unterhalb der Hochwassergrenze.

Das bedeutet Gefahrenstufe 3 (erhebliche Gefahr)

An exponierten Stellen sind lokale Überflutungen möglich.

Verhaltensempfehlungen

  • Der Aufenthalt im Bereich von Flüssen und Bächen kann gefährlich sein. Halten Sie vorsichtshalber genügend Abstand.
  • Verfolgen Sie die Situation und treffen Sie erste Schutzmassnahmen.
  • Weitere Informationen unter «Verhalten während eines Hochwassers».

Zusätzliche Informationen

  • Flüsse und Bäche: Der Abfluss liegt im Bereich eines Ereignisses, das im Schnitt alle 10 bis 30 Jahre einmal auftritt.
  • Seen: Der Seepegel ist deutlich erhöht, aber liegt unterhalb der Hochwassergrenze.

Das bedeutet Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr)

Überflutungen sind möglich. Gebäude und Infrastrukturanlagen (z.B. Strassen) können betroffen sein. Verkehrsbehinderungen sind möglich. Es kann vermehrt Schäden geben.

Verhaltensempfehlungen

  • Der Aufenthalt im Bereich von Flüssen und Bächen ist gefährlich. Halten Sie sich fern.
  • Verfolgen Sie die Situation und treffen Sie die nötigen Schutzmassnahmen.
  • Weitere Informationen unter «Verhalten während eines Hochwassers».

Zusätzliche Informationen

  • Flüsse und Bäche: Der Abfluss liegt im Bereich eines Ereignisses, das im Schnitt alle 30 bis 100 Jahre einmal auftritt.
  • Seen: Der Seepegel liegt über der Hochwassergrenze (weniger als 25cm darüber).

Das bedeutet Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr)

Überflutungen sind vielerorts zu erwarten. Strassen, Bahnstrecken, Siedlungen sowie Industrieanlagen können stark betroffen sein. Zum Teil sind massive Verkehrsbehinderungen zu erwarten. Grosse Schäden sind möglich.

Verhaltensempfehlungen

  • Der Aufenthalt im Bereich von Flüssen und Bächen ist äusserst gefährlich. Halten Sie sich fern.
  • Verfolgen Sie die Situation und treffen Sie die nötigen Schutzmassnahmen.
  • Weitere Informationen unter «Verhalten während eines Hochwassers».

Zusätzliche Informationen

  • Flüsse und Bäche: Der Abfluss erreicht einen Wert, der einmal in 100 Jahren oder noch seltener auftritt.
  • Seen: Der Seepegel liegt deutlich über der Hochwassergrenze (mehr als 25cm darüber).