Lage „Grün“ — BAFU-Stufe 1–2 (geringe bis mässige Gefahr)

  1. Standard-Ausrüstung bereithalten: Feuerlöscher, Feuerlöschdecke und Wasserbehälter sind platziert, sichtbar markiert und voll funktionsfähig. Alle Leitungsmitglieder kennen deren Standort.
  2. Feste Feuerstellen: Offene Feuer (Lagerfeuer, Kochstellen) dürfen nur an dafür vorgesehenen, von brennbarem Material freigeräumten Stellen entfacht werden – mind. 3 m Abstand zu Zelten, Bäumen und trockener Vegetation.
  3. Brennstoffe sicher lagern: Gaskartuschen, Spiritus und andere Brennstoffe werden getrennt von den Zelten in belüfteten, abschliessbaren Behältern aufbewahrt.
  4. Verhaltensinstruktion & Evakuierungsplan: Alle Teilnehmenden werden zu Lagerbeginn instruiert – Sammelplatz, Fluchtwege und Verhaltensregeln im Brandfall sind bekannt. Eine Evakuierungsübung wird durchgeführt.
  5. Lagerorganisation: Eine Person als Sicherheitsverantwortliche*r (SiBe) ist bestimmt. Die lokale Feuerwehr ist über das Lager informiert (Ort, Dauer, Kontaktperson).

Lage „Orange“ — BAFU-Stufe 3–4 (erhebliche bis grosse Gefahr)

  1. Zusätzliche Löschmittel bereitlegen: Ein zweiter Feuerlöscher sowie zusätzliche Wasservorräte (z.B. weitere gefüllte Behälter oder Eimerkette vorbereitet) werden an den Feuerstellen positioniert.
  2. Feuerstellen einschränken: Feuer dürfen weiterhin entfacht werden, jedoch nur an festen, offiziellen Feuerstellen. Grösse reduzieren, ständige Aufsicht durch eine zur Lagerleitung gehörende Person. Nach Gebrauch gründlich mit Wasser löschen und Glut kontrollieren. Bei Stufe 4: kein Feuer im Wald und in Waldesnähe (kantonale Distanzvorgaben beachten, meist 50 m ab Waldrand).
  3. Wachbereitschaft erhöhen: Nächtliche Kontrollgänge (z.B. alle 2 Stunden) zur Überwachung von Feuerstellen, Gasherden und Zeltbereichen. Eine Notfallkontaktperson ist 24/7 erreichbar.
  4. Trockene Vegetation entfernen: Im Umkreis von mind. 10 m um Feuerstellen und Zelte wird trockenes Gras, Laub und Reisig entfernt. Funkenflug-Gefahr wird aktiv beobachtet.
  5. Aktuelle Lage täglich prüfen: Tägliche Konsultation der Waldbrandgefahrenkarte (waldbrandgefahr.ch oder MeteoSchweiz-App). Bei Eskalation auf Stufe 5 sofortige Umstellung auf Lage Rot.

Lage „Rot“ — BAFU-Stufe 5 (sehr grosse Gefahr)

  1. Absolutes Feuerverbot: Keine offenen Feuer jeglicher Art – kein Lagerfeuer, keine offenen Kochstellen, keine Fackeln oder Feuerwerk. Gasherde nur noch zulässig, wenn kantonale Vorschrift dies nicht gänzlich untersagt und ausschliesslich in geschlossenen, nicht brennbaren Bereichen.
  2. Maximale Löschbereitschaft: Alle Löschmittel (Feuerlöscher ×2, Feuerlöschdecke, Wasserbehälter voll, zusätzliche Wasservorräte, Schaufeln und Eimer) sind sofort greifbar. Eine Einsatzgruppe (mind. 2 Personen) ist für Sofortmassnahmen eingeteilt.
  3. Alarmkette aktivieren: Direkter Kontakt zur lokalen Feuerwehr wird hergestellt und die Notrufnummer 118 ist allen Teilnehmenden bekannt. Der genaue Lagerstandort mit Koordinaten liegt bereit.
  4. Rückzugsplan vorbereiten: Ein Plan B für den Abbruch des Lagers liegt vor (Alternative Unterkunft, Transportmöglichkeit, Evakuierungsroute). Fahrzeuge bleiben fahrbereit positioniert.
  5. Erhöhte Wachsamkeit & Ortsbegehung: Stündliche Kontrollgänge rund um das Lagergelände, insbesondere bei Wind. Bei sichtbarem Rauch oder Feuer in der Umgebung: sofortige Evakuierung gemäss Plan, ohne auf Bestätigung zu warten.

Gefahrenstufen Waldbrand

Man kann davon ausgehen, dass Waldbrände zu rund 90 Prozent durch menschliches Fehlverhalten (Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln, nicht gänzlich gelöschte Grillfeuer, etc.) entstehen, da nur zu 10 Prozent durch die Natur (Blitzschlag) verursacht werden.

Waldbrandgefahr herrscht während und nach schneearmen Wintern, wenn es lange trocken ist, bei andauernder Sommerhitze und wenn starke Winde dazukommen (z.B. Föhn). Diese können Bäume, Sträucher und den Waldboden stark austrocknen.

In der Schweiz gibt es vor allem kleinflächige Waldbrände, gefährdet sind hauptsächlich das Wallis, Graubünden und das Tessin sowie die Föhntäler. Eine Gefährdung von Menschen durch Waldbrände ist selten, weil die schweizerische Gesetzgebung keine Wohnbauten im Wald erlaubt.

Das Waldbrandrisiko bezeichnet die Wahrscheinlichkeit mit welcher ein Waldbrand entstehen kann. Dieses kann z. B. durch Freizeitaktivitäten steigen, so dass schon bei niedriger Waldbrandgefahr Massnahmen notwendig sind.

Das bedeutet Gefahrenstufe 1 (keine oder geringe Gefahr)

Boden- bzw. Lauffeuer sind eher selten. Baumkronen sind nicht betroffen. Bei Blitzschlag ist ein Brand unwahrscheinlich.

Verhaltensempfehlungen

  • Brennende/glimmende Zigaretten, Streichhölzer u.ä. nicht im Wald oder in Waldesnähe wegwerfen.
  • Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Beim Verlassen Glut immer vollständig löschen, idealerweise mit Wasser und Sand/Erde.

Zusätzliche Informationen

Ausbreitungsgeschwindigkeit: generell langsam.

Das bedeutet Gefahrenstufe 2 (mässige Gefahr)

Boden- bzw. Lauffeuer sind möglich. Baumkronen sind eher selten betroffen. Bei Blitzschlag ist ein Brand möglich.

Verhaltensempfehlungen

  • Brennende/glimmende Zigaretten, Streichhölzer u.ä. nicht im Wald oder in Waldesnähe wegwerfen.
  • Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Beim Verlassen Glut immer vollständig löschen, idealerweise mit Wasser und Sand/Erde.

Zusätzliche Informationen

Ausbreitungsgeschwindigkeit: langsam bis mittel.

Das bedeutet Gefahrenstufe 3 (erhebliche Gefahr)

Boden- bzw. Lauffeuer sind möglich. Auch einzelne Baumkronen können betroffen sein. Bei Blitzschlag ist ein Brand wahrscheinlich.

Verhaltensempfehlungen

  • Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Beim Verlassen Glut immer vollständig löschen, idealerweise mit Wasser und Sand/Erde.
  • Die Anweisungen (Feuerverbote) der lokalen Behörden befolgen.
  • Weitere Informationen unter Verhalten während eines Waldbrands.

Zusätzliche Informationen

Ausbreitungsgeschwindigkeit: im offenen Gelände gross, im Wald mittel.

Das bedeutet Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr)

Heisse Bodenfeuer mit Übergreifen auf einzelne Baumkronen sind möglich. Fliegendes Brandmaterial kann neue Brände entfachen. Bei Blitzschlag ist ein Brand sehr wahrscheinlich.

Verhaltensempfehlungen

Zusätzliche Informationen

Ausbreitungsgeschwindigkeit: im offenen Gelände sowie im Wald gross.

Das bedeutet Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr)

Sehr heisse Bodenfeuer und grossflächig brennende Baumkronen sind möglich. Fliegendes Brandmaterial kann über grosse Distanzen neue Brände entfachen. Bei Blitzschlag ist ein Brand sehr wahrscheinlich.

Verhaltensempfehlungen

Zusätzliche Informationen

Ausbreitungsgeschwindigkeit: über lange Zeit im offenen Gelände und im Wald sehr gross.