eventregeln.

Disziplin

Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich den Anordnungen der Eventleitung zu unterordnen. Wer diese missachtet, wird ohne Vergütung des Campbeitrages auf eigene Kosten nach Hause entlassen. Für die Rückkehr des Teilnehmers sind die Eltern verantwortlich.

Übernachtung / Nachtruhe

Falls der Anlass eine Übernachtung beinhaltet, wird grundsätzlich nach Geschlechtern getrennt übernachtet. Ehepaare bilden hier eine Ausnahme.
Der Aufenthalt in einem Zimmer / Zelt des andern Geschlechts ist verboten. Die Nachtruhe nach Programm ist einzuhalten.

Seelsorgedienst

Seelsorgedienste und Gebetsdienste werden wenn immer möglich, innerhalb des gleichen Geschlechtes wahrgenommen.

Suchtmittel / Elektronische Geräte

Der Event wird suchtmittelfrei durchgeführt. Wer Probleme mit Alkohol, Drogen, Rauchen etc. hat, meldet sich umgehend beim Hauptleiter, bzw. bei der Campleitung. Elektronische Geräte (Handy, MP3, etc.) dürfen im Rahmen der von der Campleitung gegebenen Richtlinien genutzt werden.

Teilnahme am Programm

Die Teilnahme am Programm ist obligatorisch. Ausnahmen können nur vom Hauptleiter oder von der Campleitung bewilligt werden.

Ausgang

Ein Aufenthalt ausserhalb des Lagerhauses oder des Camps muss durch die Eventleitung bewilligt werden.

Umgang mit Bandmaterial (Instrumenten)

Instrumente der Band dürfen nur nach Absprache mit der Bandleitung benutzt werden.

Mitgliedschaft youthnet events

In der Zusammenarbeit mit Behörden (J+S) ist der Verein youthnet events auf eine bereite Mitgliederbasis angewiesen. Teilnehmer und Mitarbeiter an diesem Event werden Mitglied im Verein youthnet events. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Anmeldung zu einem Anlass von youthnet events und dauert bis zum 31.12. des Anmeldejahres. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch ab dem 1.1. des nächsten Jahres. youthnet events erhebt keinen Mitgliederbeitrag. Über die Teilnahme am Event hinaus entstehen aus der Mitgliedschaft keine weiteren Verpflichtungen. Wer nicht Mitglied werden möchte, kann dies per Mail an sekretariat@youthnet.ch mitteilen.

Passivmitglieder: Alle Kinder und Jugendlichen, die an einem Event teilnehmen und jünger sind als 16 Jahre. Die Voraussetzung dafür ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung zum Event.

Aktivmitglieder:  Alle Jugendlichen, die 16 Jahre oder älter sind, die an Events teilnehmen und alle Mitarbeitenden und unterstützenden Personen. Aktivmitglieder haben als Delegierte Stimmrecht an der GV.

Die ordentliche Generalversammlung (GV) von youthnet events findet im Rahmen der Kadertagung im Herbst statt. Diese Information gilt als Einladung zur GV. Anträge von Mitgliedern müssen bis 14 Tage vor der GV beim Sekretariat (sekretariat@youthnet.ch) zu Handen des Präsidenten eingereicht werden.

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